Omnibusverfahren

Von einem Omnibusverfahren (von lateinisch omnibus für alle) spricht man, wenn mehrere Vorgänge zu einem Vorgang zusammengefasst werden. Das Omnibusverfahren wird insbesondere in der Politik bei der Verabschiedung von Gesetzen verwendet. Mit einem sog. Omnibusgesetz werden mehrere Änderungsanliegen in einem Gesetzesentwurf vereint und gemeinsam zur Abstimmung gebracht. Gesetze, die im Omnibusverfahren entstehen, werden in der Regel als Artikelgesetze verkündet.

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