Operator (Bildungswesen)

Im Bildungswesen versteht man unter Operatoren bestimmte Verben, die im Imperativ für Aufgabenstellungen eingesetzt werden. Primär werden sie in Prüfungen, Klausuren und Leistungskontrollen eingesetzt, zu deren Vorbereitung als Arbeitsaufträge auch im gesamten Unterricht. Nur diejenigen Verben sind geeignet, die eine wahrnehmbare, in Lernprodukten sich niederschlagende, vielfach sogar messbare Umsetzung gestatten. Rein mentale Vorgänge (erkennen, nachspüren) sind keine Operatoren. Lernpsychologisch entstammen Operatoren damit dem Behaviorismus.

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