Opfer der NS-Militärjustiz
Opfer der NS-Militärjustiz sind Personen, die von der nationalsozialistischen Militärgerichtsbarkeit einschließlich Feldgerichten und Ersatzgerichten in der Zeit des Nationalsozialismus verurteilt wurden.
Die Urteile gegen bestimmte Opfergruppen wurden erst sehr spät aufgehoben, die Wiedergutmachung stellte einen langwierigen Prozess dar.
Folgende Tatbestände wurden von der Militärjustiz gegen Soldaten und Personen im Militärdienst angewandt:
- Kriegsdienstverweigerung
- Desertion/Fahnenflucht
- Unerlaubte Entfernung
- politische Delikte
- Selbstverstümmelung
- Widersetzlichkeitsdelikte
- wehrkraftzersetzende Äußerungen
- Eigentumsdelikte
- Fälschungsdelikte
- Gewaltdelikte
- bedingt: Hochverrat und Landesverrat
Diese Delikte traten fast immer in Kombination auf. So ging zum Beispiel Desertion meist mit Diebstahl (der Waffe und der Uniform) einher. Diese Kategorisierung hatte zum Ziel, einer Vermengung der Tatbestände und dadurch undifferenzierten Betrachtung der Tatbestände (vor allem Desertion), entgegenzuwirken.