OdF-Ausschüsse

Ausschüsse für die Opfer des Faschismus (OdF) wurden nach dem Ende des NS-Regimes in allen vier Besatzungszonen Deutschlands an vielen Orten auf Anordnung der Alliierten gegründet. Überlebende der vom NS-Regime verfolgten politischen, ethnischen, sozialen und religiösen Minderheiten gründeten im Sommer 1945 den Hauptausschuss der Opfer des Faschismus in Berlin. Im September begingen sie erstmals den „Tag der Opfer des Faschismus“. Faschismus war damals ein allgemein akzeptierter Begriff, unter den auch der Nationalsozialismus gerechnet wurde. Im Kontext dieser Aktivitäten entstand 1947 die bis heute bestehende Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN).

Das Gedenken an die Opfer des NS-Regimes erfolgte in etwa den ersten drei Jahren weitgehend überparteilich und konfessionsübergreifend. Mit dem Beginn des Kalten Krieges aber setzte eine politisch motivierte Teilung des Gedenkens in West und Ost ein. Ab Mitte der 1950er Jahre war es in der Bundesrepublik und in West-Berlin auf ein Gedenken an alle Kriegsopfer („Volkstrauertag“) übergegangen. Der Versuch, den antifaschistischen Gedenktag in der Bundesrepublik zu verbieten, scheiterte zwar zusammen mit dem Verbotsprozess gegen die VVN, aber Begriff und Gedenktag schwanden aus dem öffentlichen Diskurs. In der DDR hingegen wurde der OdF-Tag staatlicher Gedenktag.

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