Opportunitätsprinzip

Das Opportunitätsprinzip (auch Entschließungsprinzip) ist die juristische Handlungsfreiheit innerhalb eines gesteckten rechtlichen Rahmens.

Es handelt sich um einen Unterfall der Ermessensentscheidung und gilt grundsätzlich, solange nicht eine gesetzliche Regelung etwas anderes besagt (beispielsweise im Strafrecht, s. u.). Das Opportunitätsprinzip beschreibt das Handeln einer Ordnungsbehörde im Falle einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung. Die Ordnungsbehörde kann, muss aber nicht eingreifen. Hier gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

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