Ordensgelübde
Ein Ordensgelübde ist das öffentliche Versprechen in einer Ordensgemeinschaft, nach den evangelischen Räten und unter einem Oberen nach einer Ordensregel zu leben. Das Ablegen der Ordensgelübde wird auch als Profess (Profess von lat. professio, ‚Bekenntnis‘) bezeichnet, ein Ordensangehöriger, der die Gelübde abgelegt hat, als Professe.
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