Ordinariat (Behörde)

Das Ordinariat (von lateinisch episcopus ordinariusDiözesanbischof) oder Generalvikariat ist in der römisch-katholischen Kirche die zentrale Verwaltungsbehörde einer Diözese und unterstützt den Ortsordinarius in der Verwaltung. Die Leitung hat für gewöhnlich ein Generalvikar inne, der als Stellvertreter des Bischofs und mit stellvertretender ordentlicher Gewalt oder Vollmacht ausgestattet für die Verwaltungsaufgaben zuständig ist (131 CIC).

Häufig ist der Generalvikar auch Moderator der Kurie. Die Größe der Kurie ist sehr unterschiedlich. In St. Clemens in Saratow besteht sie aus dem Bischof, dem Generalvikar und zwei Ordensschwestern. Auch in Lateinamerika haben nur vergleichsweise wenige Bistümer ein Ordinariat mit mehr als einem Dutzend Mitarbeiter. In Deutschland sind die Ordinariate aufgrund der reichlich fließenden Kirchensteuer wesentlich größer. Die personelle Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweisen legt der Diözesanbischof fest. Häufig haben Mitglieder des Domkapitel auch leitende Funktionen im Ordinariat inne, was eine Abgrenzung zwischen den beiden Gremien sehr schwierig macht. Das Domkapitel ist für die Verwaltung der Kathedrale zuständig.

Als kuriale Behörde ist das Ordinariat neben dem Offizialat (Kirchliches Gericht) Teil der Diözesankurie.

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