Organisierte Gruppenselbsthilfe

Der Begriff Organisierte Gruppenselbsthilfe ist eine festgelegte Definition innerhalb des Wohnungsbaus und der Wohnungsbauförderung in Deutschland (§ 12 Wohnraumförderungsgesetz). Bauliche Selbsthilfe ist der Ersatz fehlenden Eigenkapitals im Wohnungsbau durch Eigenleistung. Organisierte Gruppenselbsthilfe im Wohnungsbau hat eine lange Tradition und ist in vielen Ländern eine übliche Form des Wohnungsbaus. In Deutschland, Österreich und Schweden liegen die Wurzeln am Beginn des 20. Jahrhunderts. Insbesondere in der Wohnungsnot nach dem Ersten und Zweiten Weltkrieg, aber auch seitdem gab es hunderte von Projekten der unterschiedlichsten Art vom Einfamilienhausbau von Einzelhäusern und Siedlungen bis hin zum Geschosswohnungsbau. Die Organisierte Gruppenselbsthilfe ist in der Dritten Welt weit verbreitet und trägt dort zur Schaffung von Wohnraum für Hunderttausende bei.

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