Ostwaldsches Verdünnungsgesetz

Das Ostwaldsche Verdünnungsgesetz (entdeckt von Wilhelm Ostwald) beschreibt den Dissoziationsgrad schwacher Elektrolyte, also den Anteil der freien Teilchen in einer Lösung, mit Hilfe des Massenwirkungsgesetzes. Gemäß dieser Beziehung nimmt der Dissoziationsgrad α mit abnehmender Einwaagekonzentration c0 (d. h. mit steigender Verdünnung) zu, daher sind auch schwache Elektrolyte bei hinreichender Verdünnung praktisch vollständig dissoziiert:

mit

Kd Dissoziationskonstante (ggf. auch Protolysekonstante Kp)
α Dissoziationsgrad (ggf. auch Protolyse­grad)
c(A) Konzentration der Anionen
c(K+) Konzentration der Kationen (ggf. der Oxoniumionen)
c(KA) Konzentration des nicht dissoziierten (ggf. auch nicht protolysierten) Elektrolyts

Wird eine Lösung durch Zugabe von Wasser verdünnt, d. h. erniedrigt man die Einwaagekonzentration des Stoffes, so nimmt der Dissoziationsgrad zu, da die Dissoziationskonstante gleich bleiben muss. Umgekehrt nimmt mit weiterer Stoffzugabe, d. h. bei Erhöhung der Einwaagekonzentration, der Anteil der Ionen in der Lösung und damit auch die Äquivalentleitfähigkeit ab.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.