Ostwaldsches Verdünnungsgesetz
Das Ostwaldsche Verdünnungsgesetz (entdeckt von Wilhelm Ostwald) beschreibt den Dissoziationsgrad schwacher Elektrolyte, also den Anteil der freien Teilchen in einer Lösung, mit Hilfe des Massenwirkungsgesetzes. Gemäß dieser Beziehung nimmt der Dissoziationsgrad α mit abnehmender Einwaagekonzentration c0 (d. h. mit steigender Verdünnung) zu, daher sind auch schwache Elektrolyte bei hinreichender Verdünnung praktisch vollständig dissoziiert:
mit
Kd | Dissoziationskonstante (ggf. auch Protolysekonstante Kp) |
α | Dissoziationsgrad (ggf. auch Protolysegrad) |
c(A−) | Konzentration der Anionen |
c(K+) | Konzentration der Kationen (ggf. der Oxoniumionen) |
c(KA) | Konzentration des nicht dissoziierten (ggf. auch nicht protolysierten) Elektrolyts |
Wird eine Lösung durch Zugabe von Wasser verdünnt, d. h. erniedrigt man die Einwaagekonzentration des Stoffes, so nimmt der Dissoziationsgrad zu, da die Dissoziationskonstante gleich bleiben muss. Umgekehrt nimmt mit weiterer Stoffzugabe, d. h. bei Erhöhung der Einwaagekonzentration, der Anteil der Ionen in der Lösung und damit auch die Äquivalentleitfähigkeit ab.