Pädophilie-Debatte (Bündnis 90/Die Grünen)
Die Pädophilie-Debatte in Deutschland im Jahr 2013 war eine öffentliche Debatte über den Umgang der Partei Die Grünen mit parteinahen Personen, Mitgliedern, parteiinternen Gruppierungen und Vertretern der Pädophilenbewegung sowie deren Rolle in der Frühphase der Partei Anfang der 1980er Jahre. In dieser Debatte wurden im Wesentlichen Vorgänge und Texte der Pädophilie-Debatte der 1970er und 1980er Jahre thematisiert, die in den 1980er Jahren bereits Gegenstand der Presseberichterstattung waren.
Auslöser war die Verleihung des Theodor-Heuss-Preises 2013 an den Europaabgeordneten Daniel Cohn-Bendit.
Die Partei reagierte mit der Beauftragung und Finanzierung eines Forschungsprojekts am Göttinger Institut für Demokratieforschung zu „Umfang, Kontext und Auswirkungen pädophiler Forderungen in den Milieus der Neuen Sozialen Bewegungen sowie der Grünen“, das von dem Göttinger Politikwissenschaftler und Parteienforscher Franz Walter geleitet wurde. Walter und sein Göttinger Mitarbeiter Stephan Klecha präsentierten bis September 2013 erste Ergebnisse. Damals gab es zwei konkrete Missbrauchsfälle, die aber nicht klar der Grünen Partei als Institution zugeordnet werden konnten. In Berlin gelang es jedoch einem wegen sexuellen Missbrauchs vorbestraften Parteimitglied, die Abgeordnetenhausfraktion der damaligen Alternativen Liste zur Stellung einer Reihe von Anfragen über Kenntnisse der Behörden von pädophilen Aktivitäten zu veranlassen, die nach Ansicht eines Abgeordneten dazu dienen sollten, deren Kenntnisstand abzufragen.
2015 beschloss der Bundesvorstand der Partei, an drei betroffene Missbrauchsopfer „eine Zahlung in Anerkennung des ihnen zugefügten schweren Leides“ als Entschädigung zu leisten.