Pädosexualität
Pädosexualität bedeutet, als erwachsener Mensch sexuelle Handlungen an oder mit Kindern (unter 14 Jahren) durchzuführen, was in den meisten Ländern einen strafrechtlichen Tatbestand darstellt. Kommt es zu sexuellen Handlungen an oder mit Kindern, sprechen Mediziner von Pädosexualität. Juristisch gesehen ist dann der Tatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern erfüllt (Pädokriminalität).
In einer Fachpublikation beziffert der Herausgeber Klaus Michael Beier den Anteil an Sexualstraftaten, die durch pädophil veranlagte Täter an Kindern verübt werden, bei 30 bis 50 Prozent, während für die restlichen Taten Ersatz- oder Ausweichtäter verantwortlich sind, deren sexuelles Interesse auf Erwachsene ausgerichtet ist. Eine 2010 veröffentlichte Studie der Universität Regensburg geht davon aus, dass 60 Prozent der wegen sexueller Übergriffe auf Kinder Inhaftierter keine Pädophilie aufwiesen.
Die Bewertung sexueller Handlungen an Kindern änderte sich seit den 1960er Jahren: Nachdem sie zunächst im Zuge der „Sexuellen Revolution“ seit den frühen 1960er Jahren eher positiv gesehen wurden, wurde vor allem durch die Debatte um sexuellen Missbrauch in der Neuen Frauenbewegung seit Mitte der 1980er Jahre die Schädigung von Kindern ins Zentrum gestellt, die Opfer sexueller Übergriffe durch Erwachsene wurden. Heutiger wissenschaftlicher Konsens ist, dass Kinder und teilweise Jugendliche zwar willentlich in sexuelle Handlungen einwilligen können, dabei aber nicht die Tragweite einer solchen Zustimmung überschauen. Demnach stimmten sie der Handlung nicht wissentlich (informiert) zu, unabhängig davon, wem sie zustimmen.