Panikschloss
Ein Panikschloss wird für ein- und zweiflügelige Türen meistens im Verlauf von Fluchtwegen eingesetzt. Dabei ist die Tür in einer Richtung mittels Schlüssel öffenbar, in Fluchtrichtung kann die Tür jedoch durch Drücken des Türdrückers geöffnet werden.
Das Panikschloss hat je nach Funktion oft eine geteilte Drückernuss. Die Drückernuss ist das zentrale Bauteil des Schlosses. Sie nimmt die Vierkantstange (Drückerstift, Drückerdorn) auf, auf der die Türklinke montiert wird. Eine geteilte Nuss besitzt zwei gegeneinander verdrehbare Hälften, von denen jeweils eine über den ebenfalls geteilten Vierkant mit der zugehörigen Türklinke auf einer Seite des Türblatt verbunden ist. Beide Vierkantstifte enden also mittig in der Drückernuss und beide Türklinken können eine unterschiedliche Funktion auslösen.
Die zum Raum gerichtete Drückernuss heißt Zwingnuss, weil mit ihr Falle und Riegel zurückgezogen werden. Zur Entriegelung der Tür von der Innenseite wird daher kein Schlüssel benötigt, auch wenn diese zuvor von außen verschlossen wurde. Die äußere Drückernuss betätigt nur die Falle, so dass hier ein Schlüssel benötigt wird, um den Riegel zu betätigen.
Abweichend davon gibt es auch Panikschlösser mit durchgehender Drückernuss. Diese werden eingesetzt, wenn die Tür von außen nur mit Schlüssel geöffnet werden soll. Die äußere Türklinke ist in diesem Fall verzichtbar und wird durch einen Knauf ersetzt, der nicht drehbar ist (z. B. an Haus- und Wohnungs-Außentüren). Auch in diesem Fall betätigt die innere Türklinke über die Drückernuss Falle und Riegel zugleich.
Wichtig ist, dass der innere Drücker nicht von außen betätigt werden kann wie es z. B. bei einem Gittertor der Fall sein könnte. Bei einem normalen Schloss mit Wechselgarnitur wäre dies, sofern abgeschlossen ist, unproblematisch, bei einem Panikschloss würde die Panikfunktion in diesem Fall allerdings das versperrte Schloss öffnen.
Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen werden in der EN 1125 normiert.