Paritätsgrundsatz

Der Paritätsgrundsatz (auch „Paritätsprinzip“ oder „religionsrechtliche Parität“) ist ein im Staatskirchenrecht entwickeltes Gleichbehandlungsgebot der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Als Bevorzugungs- und Benachteiligungsverbot ist der Paritätsgrundsatz wesentlicher Bestandteil der religiös-weltanschaulichen Neutralität des modernen Verfassungsstaates. Daneben wird der Begriff auch im Arbeitsrecht bei der Einordnung und Rechtfertigung von Arbeitskampfmaßnahmen und im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung verwendet.

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