Parlamentärflagge
Die Parlamentärflagge, auch Parlamentärsflagge oder weiße Fahne, ist eine einfarbig weiße Flagge, die den Parlamentär als solchen kennzeichnet. Sie gehört zu den Schutzzeichen des Kriegsvölkerrechts und ist im Artikel 32 der Haager Landkriegsordnung festgelegt.
Die Bevollmächtigung durch eine der Kriegsparteien und das Zeigen der weißen Fahne gewährt die Unverletzlichkeit des Parlamentärs. Die Fahne ist ein Zeichen, in Unterhandlungen mit der anderen Partei treten zu wollen. Aus dem Heimtückeverbot ergibt sich die häufige Deutung der Fahne als Zeichen der Kapitulation bzw. des Verzichts auf Gegenwehr. So steht das Heraushängen von weißen Flaggen in Städten oft für die Absicht, sie kampflos an feindliche Truppen zu übergeben.
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