Parteienfinanzierung in Österreich

Die Parteienfinanzierung in Österreich ist seit 1975 Gegenstand gesetzlicher Regelung und öffentlicher Förderung. Obwohl eine Abgrenzung zwischen der Finanzierung von Wahlkämpfen und der laufenden Tätigkeit von Parteien wegen der unterschiedlichen Wahlperioden im Bund und in den Ländern ziemlich schwierig ist, sah das österreichische Recht lange Jahre eine getrennte Förderung der Parteien und ihrer Wahlkämpfe aus dem Bundeshaushalt vor. Ähnlich verhielten sich die Bundesländer und wichtige Kommunalverwaltungen. Erst seit 2022 müssen laut Parteiengesetz Belege und Rechnungen sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

2023 sind die öffentlichen Ausgaben für Parteienförderung stark, auf 26 Euro pro Einwohner gestiegen. Förderregeln der Länder unterschieden sich deutlich.

Im Frühjahr 2024 verhängte der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Bundeskanzleramt Strafen gegen ÖVP, SPÖ und – erstmals – Grüne.

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