Passivlegitimation
Die Passivlegitimation ist ein Begriff aus dem Prozessrecht und betrifft die passive Sachbefugnis oder Sachlegitimation. Sie ist von der Prozessführungsbefugnis zu unterscheiden.
Die Passivlegitimation betrifft die Stellung als richtiger Beklagter und Inhaber des streitigen Rechts. Die Frage beurteilt sich nach materiellem Recht.
Passiv legitimiert können auch mehrere Personen sein, etwa eine Gesamthandsgemeinschaft.
Auf Klägerseite spricht man insoweit von Aktivlegitimation.
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