Persönliche Ausrüstung (Schweizer Armee)

In der Schweizer Armee werden unter der persönlichen Ausrüstung (kurz PA) verschiedene Ausrüstungsgegenstände verstanden, die jedem Angehörigen der Armee (AdA) zu Beginn seiner Dienstzeit abgegeben werden und die er bis zum Ende seiner Dienstzeit behält und selbst aufbewahren muss.

Der AdA ist für seine Ausrüstung verantwortlich und haftet für deren Verlust oder mutwillige bzw. fahrlässige Beschädigung. Im Falle von Beschädigung während des Einsatzes und falls den AdA keine Schuld trifft, können die Gegenstände bei der Retablierungsstelle kostenfrei umgetauscht werden.

Der AdA hat dafür zu sorgen, dass seine Ausrüstung einsatzbereit ist. Kann er seine Kleider aufgrund von Gewichtsveränderungen nicht mehr tragen, muss er diese ausserdienstlich in der Retablierungsstelle (Zeughaus) umtauschen lassen. Ein solcher Umtausch ist kostenlos. Der Ersatz bzw. Umtausch der Leibwäsche erfolgt über sogenannte Quoten: Abhängig von der Dienstzeit (früher: abhängig vom Grad) kann pro Jahr eine bestimmte Anzahl Artikel kostenlos bezogen werden. Für die Kampfstiefel gilt eine ähnliche Regelung; sie können mit einem vom Dienstalter abhängigen Rabatt gekauft werden (als Ersatz oder auch als zusätzliches Paar).

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