Perseroan Terbatas

Private indonesische Gesellschaftsformen sind zum einen die weit verbreiteten unbeschränkt haftenden Personengesellschaften in Form von Einzelunternehmen, Firmen oder beschränkt haftenden Handelsgesellschaften wie die Commanditaire Vennootschap, abgekürzt CV. Demgegenüber stehen die haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften wie die Perseroan Terbatas, die als einzige Gesellschaftsform den Status einer juristischen Person erreicht.

Die Perseroan Terbatas, abgekürzt PT, bezeichnet in der indonesischen Landessprache übersetzt Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Perseroan=Gesellschaft, terbatas=beschränkt). Verglichen mit dem deutschen Gesellschaftsrecht ist die Gesellschaftsform der indonesischen Perseroan Terbatas eine Mischform zwischen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, abgekürzt GmbH und einer Aktiengesellschaft (AG), die Rechtsform gleicht allerdings mehr der AG. Die dem Indonesischen verwandte malaiische Sprache verwendet für diese Form der Kapitalgesellschaft den Begriff Berhad – abgekürzt BHD. Im britischen Gesellschaftsrecht gleicht dies der Rechtsform der Public Limited Company (PLC) (englisch limited ‚beschränkt‘, hier „haftungsbeschränkt“; englisch company ‚Unternehmen‘) – börsennotiert oder nicht.

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