Personalversammlung
Unter einer Personalversammlung versteht man eine vom Personalrat einberufene Versammlung aller Beschäftigten einer öffentlichen Dienststelle, z. B. eines Ministeriums oder einer Kommunalverwaltung.
Sie ist somit die einer Betriebsversammlung in Betrieben des privaten Rechtes, die durch einen Betriebsrat einberufen wird, entsprechende Veranstaltung im öffentlichen Dienst.
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