Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind im Datenschutzrecht alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Der Rechtsbegriff ist in Art. 4 Nr. 1 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung legaldefiniert.

Personalien bezeichnen dagegen unabhängig von technischen Verarbeitungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten bestimmte Informationen zu einer natürlichen Person, die ihre Identifizierung ermöglichen und Verwechslungen mit anderen Personen ausschließen.

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