Pflasterzoll
Der Pflasterzoll, auch Pflastergeld und Pflastermaut war eine kommunale Abgabe, die als Gegenleistung für die Benutzung von gepflasterten Straßen erhoben und deren Ertrag für die erstmalige Pflasterung und den Unterhalt des Straßenpflasters verwendet wurde. Sie wurde wie die Mehrzahl der Zölle vom auswärtigen Handelsverkehr erhoben, Einheimische waren in der Regel befreit. Berechnungsgrundlage waren die Zugtiere von Fuhrwerken und in die Stadt getriebenes Vieh, nach der Einführung des Kraftfahrzeugs auch Lastkraftwagen und teilweise Personenkraftwagen. Die Erhebung ist seit dem 14. Jahrhundert nachgewiesen. Sie endete im Deutschen Reich außerhalb des Königreichs Bayern kurz nach 1902, in Bayern jedoch erst in den 1930er Jahren.
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