Pflegefehler

Ein Pflegefehler ist laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) das unbeabsichtigte und versehentliche Ausführen oder Unterlassen einer Maßnahme im Rahmen professioneller Pflege, das nicht dem Pflegestandard entspricht oder vom aktuellen Erkenntnisstand der Pflegewissenschaft negativ abweicht. Ein Pflegefehler oder ein sogenanntes unerwünschtes Ereignis kann zu einer Schädigung (Körperverletzung, Tod) bei der gepflegten Person führen, z. B. Dekubitus (Wundliegen) oder Exsikkose (Austrocknen).

Pflegefehler können strukturelle Ursachen haben, wie Mangel an qualifiziertem Pflegepersonal, oder auf Unachtsamkeit oder Leistungsmängel einzelner Beteiligter zurückgehen.

Fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Pflegefehler können zu einer strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Haftung der Verantwortlichen führen. Das kann die verursachende Person oder bei Organisationsverschulden die für die Pflegeorganisation Zuständigen betreffen. Die geschädigte Person kann unter Umständen Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen. Haftungsrechtlich besteht kein Unterschied zwischen Pflegefehlern und medizinischen Behandlungsfehlern.

Doch nicht jedes unerwünschte Ereignis ist ein Pflegefehler: Wenn die erforderlichen prophylaktischen Maßnahmen aufgrund besonderer Situationen unterbleiben müssen, zum Beispiel bei lebensbedrohlichem Zustand, bei Palliativpatienten in der Finalphase oder weil der einwilligungsfähige Patient die Maßnahmen ablehnt – nach Information und Aufklärung über mögliche Folgen.

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