Pflegestärkungsgesetze
Mit den deutschen Pflegestärkungsgesetzen (PSG I–III) soll schrittweise die Situation von Pflegebedürftigen, Angehörigen sowie Menschen, die in der Pflege arbeiten, verbessert werden, u. a. durch die bessere Anerkennung für das Vorliegen einer „Pflegebedürftigkeit“; sie ergänzen in drei Stufen die 1995 eingeführte Pflegepflichtversicherung, das 2002 in Kraft getretene „Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz“ und das „Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz“ vom 30. Oktober 2012:
- Zum 1. Januar 2015 wurde das „Erste Pflegestärkungsgesetz“ (PSG I) zur Neuausrichtung der Pflegeunterstützung wirksam.
- Zum 1. Januar 2016 führte das „Zweite Pflegestärkungsgesetz“ (PSG II) einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff (Ersatz der bisherigen drei Pflege„stufen“ durch passgenauere fünf Pflege„grade“) sowie ein neues Begutachtungsverfahren ein.
- Weitgehend zum 1. Januar 2017 trat das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) in Kraft.
Die PSG wurden in der 18. Legislaturperiode des deutschen Bundestags entsprechend einer Vereinbarung im zugehörigen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf den Weg gebracht.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.