Pflichtverletzung
Unter einer Pflichtverletzung versteht man im deutschen Schuldrecht ein Verhalten, wenn ein Schuldner anders handelt als es ihm durch das Schuldverhältnis vorgeschrieben ist und er dadurch eine Rechtspflicht verletzt.
Der Begriff Pflichtverletzung stellt dabei auf die objektiv bestehende Pflicht ab, nicht auf ein „Vertretenmüssen“ des Schuldners im Sinne des § 276 BGB. Auch wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, spricht man von einer Pflichtverletzung.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.