Plansichernde Instrumente

Als plansichernde Instrumente oder Instrumente der Plansicherung werden im deutschen Planungsrecht die rechtlichen Möglichkeiten bezeichnet, die der Sicherung der Planungshoheit der Gemeinde dienen und verhindern sollen, dass die Bauleitplanung durch bauliche Aktivitäten erschwert oder vereitelt wird.

Planverwirklichende Instrumente dienen dagegen der Sicherung der Plankonformität neuer baulicher Vorhaben.

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