Limited & Co. KG
Die Limited & Co. KG ist im deutschen Recht eine Sonderform der Kommanditgesellschaft (KG) und somit eine Personengesellschaft. Anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft ist der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person, sondern meist eine britische private company limited by shares (Ltd.), seltener eine Public Limited Company (PLC). Ziel dieser gesellschaftsrechtlichen Konstruktion ist es, Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen auszuschließen oder zu begrenzen. Zudem kann durch diese Rechtsform eine ansonsten durch § 1 MitbestG festgesetzte Vertretung der Arbeitnehmerschaft im Aufsichtsrat des Unternehmens umgangen werden. Der EuGH hat diese Rechtsansicht in einem Vorabentscheidungsverfahren als europarechtskonform bestätigt. Es handelt sich bei der Limited & Co. KG um eine Mischform analog zur GmbH & Co. KG oder AG & Co. KG.