Polen-Erlasse
Mit den Erlassen der Reichsregierung vom 8. März 1940, den so genannten Polen-Erlassen, schuf die nationalsozialistische Reichsregierung per Polizeiverordnung ein Sonderrecht für in das Deutsche Reich verschleppte polnische Zwangsarbeiter. Die rassistisch begründete Vorstellung von einer Minderwertigkeit der „Zivilarbeiter“ genannten Zwangsarbeiter und Kriegsgefangenen aus Polen war ein herausstechendes Merkmal dieser Anordnungen.
Die Polen-Erlasse waren erarbeitet worden von der „Geschäftsgruppe Arbeitseinsatz“ der Vierjahresplanbehörde und dem Reichssicherheitshauptamt, das eine eigene Abteilung für „Polenfragen“ eingerichtet hatte. Sie wurden herausgegeben vom „Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei im Reichsministerium des Innern“ Heinrich Himmler.