Politischer Beamter

Ein politischer Beamter ist ein Beamter, der ein Amt bekleidet, bei dessen Ausübung er in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen muss (§ 30 Abs. 1 BeamtStG). Politische Beamte können nach den Regelungen in § 54 Bundesbeamtengesetz (BBG) bzw. § 30 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Befinden sie sich im Beamtenverhältnis auf Probe, können sie jederzeit entlassen werden (§ 36 BBG). Wie politische Beamte können auch Generale und Admirale in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden (§ 50 Soldatengesetz).

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