Postmortale Eheschließung

Die postmortale Eheschließung (frz. mariage posthume) erlaubt im französischen Recht posthum die Eheschließung erst nach dem Tod eines der beiden Brautleute. Sie stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, dass die Eheschließenden die Erklärungen, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgeben müssen (Art. 146 Code civil, vgl. zum deutschen Eherecht § 1311 BGB).

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