Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Die Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist der Vorspruch des deutschen Grundgesetzes (GG). Nur in ihr nennt das Grundgesetz die einzelnen Bundesländer. Der Wortlaut ist:
- Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
- von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
- Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Diese durch den Einigungsvertrag veränderte Fassung (Art. 3 EV) ersetzte gemäß Art. 4 EV mit der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 die ursprüngliche Präambel des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 (siehe Abschnitt „Historischer Wortlaut“), das Geltung nur für „eine Übergangszeit“ bis zur Vollendung der Einheit Deutschlands beanspruchte.
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