Prädikat (Grammatik)
Prädikat (von lateinisch praedicatum, Partizip zu praedicare „ausrufen, rühmen“), in der traditionellen Grammatik auch Satzaussage, bezeichnet in der deutschen Grammatik in der Regel den Kernbestandteil in einem Satz, von dem ergänzende Satzteile abhängen (die Satzglieder wie Subjekt, Objekt, Adverbial). Der Begriff Prädikat ist allerdings mehrdeutig, und es sind verschiedene Definitionen im Umlauf.
Ein Prädikat enthält meistens ein oder mehrere Verben, jedoch bezieht sich der Begriff Verb auf eine Wortart, hingegen Prädikat auf die grammatische Funktion, die Verben im Satz haben. Neben Verben können auch andere Wortarten beteiligt sein; in manchen Sprachen ist das Auftreten eines Verbs im Prädikat nicht einmal zwingend.
In der Schulgrammatik besteht oft das Ziel, anschauliche Erklärungen des Prädikats anzubieten (etwa: „das Prädikat gibt an, was jemand tut“). Solche Erläuterungen fallen aber darauf zurück, die Bedeutung des Verbs zu beschreiben (bei der es auch nicht immer um ein „Tun“ oder „Geschehen“ geht). Die Funktion namens Prädikat, die sich vielmehr in den verschiedenen Arten von Abhängigkeit der Satzglieder zeigt, ist jedoch nicht vollständig auf der Inhaltsebene erfassbar.