Präfektur (Japan)

Präfekturen (jap. 都道府県 todōfuken, im Singular -to, -dō, -fu oder -ken) sind eine Gebietskörperschaft in Japan. Als Einheitsstaat ist Japan von oben herab eigentlich flächendeckend in drei Verwaltungsebenen gegliedert: Die heute 47 Präfekturen (siehe Liste der Präfekturen Japans) bilden dabei die mittlere Verwaltungsebene zwischen dem Zentralstaat und den Gemeinden (shi/ku/chō/son). Jede Präfektur ist weiter flächendeckend in Gemeinden unterteilt. Allerdings ist die Gemeindezugehörigkeit mancher Gebiete ungeklärt und damit mancherorts auch die Präfekturgrenzen, wenn Gemeinden verschiedener Präfekturen involviert sind. Die 47 Präfekturen werden oft in acht geographisch und kulturell zusammenhängende Regionen gruppiert, die selbst aber keine Verwaltungseinheiten darstellen.

Das Prinzip „lokaler Selbstverwaltung(chihō jichi) ist in Kapitel 8 der Verfassung von 1947 festgeschrieben. Insbesondere finanziell sind die Präfekturen aber stark von der Zentralregierung abhängig. Die Verwaltung jeder Präfektur wird von einem Gouverneur (to-/dō-/fu-/ken-chiji) geleitet, der seit 1947 ebenso wie die Präfekturparlamente (to-/dō-/fu-/ken-gikai) alle vier Jahre vom Volk gewählt wird.

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