Präsentation (Ernennung)

Unter Präsentation wurde ein Ernennungsverfahren verstanden, das aus einem verbindlichen Vorschlag besteht, den ein zuständiges ständisches Gremium nur entweder annehmen oder ablehnen kann. Das Präsentationsverfahren war historisch lange Zeit höchst bedeutend und darf als Vorläufer des heutigen republikanisch-demokratischen Wahlverfahrens angesehen werden.

Im kanonischen Recht ist die Präsentation verbindlich. Inhaber eines Präsentationsrechts können Vorschläge zur Besetzung von Ämtern machen, die nur aus festgeschriebenen Gründen abgelehnt werden können.

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