Präsentationsrecht zum Preußischen Herrenhaus
Das Präsentationsrecht zum Preußischen Herrenhaus war eine verfassungsrechtliche Regelung im Preußischen Staatsrecht, die mit der Änderung der sogenannten oktroyierten Verfassung ab 1853 die Möglichkeit schuf, für das neu geschaffene Preußische Herrenhaus bestimmte Personengruppen als Mitglieder dieser Kammer zu berufen.
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