Präsident der DDR
Das Präsidentenamt der Deutschen Demokratischen Republik gab es von 1949 bis zum Jahr 1960. Grundlage dafür war die Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 (Abschnitt V). Der „Präsident der Republik“ wurde von Volkskammer und Länderkammer gewählt, also den beiden Kammern des Parlaments. Das Amt war eher repräsentativer Natur. Bei Bedarf vertrat der Präsident der Volkskammer den Präsidenten der Republik.
Präsident der Deutschen Demokratischen Republik | |
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Standarte des Präsidenten (1955–1960) | |
Einziger Amtsinhaber Wilhelm Pieck vom 11. Oktober 1949 bis 7. September 1960 † | |
Amtssitz | Schloss Schönhausen in Berlin |
Amtszeit | 4 Jahre (Wiederwahl möglich) |
Nachfolgeamt | Vorsitzender des Staatsrats |
Stellvertreter | Präsident der Volkskammer |
Schaffung des Amtes | 11. Oktober 1949 |
Auflösung des Amtes | 7. September 1960 |
Einziger Amtsinhaber war Wilhelm Pieck von der SED (seit 11. Oktober 1949, Wiederwahlen 1953 und 1957). Kurz nach seinem Tod am 7. September 1960 wurde die Verfassung geändert. Das Gesetz über die Bildung des Staatsrates vom 12. September 1960 führte anstelle des Präsidenten ein kollektives Staatsoberhaupt ein, nämlich den Staatsrat der DDR. In der letzten, demokratischen Phase der DDR 1989/1990 wurde der Staatsrat abgeschafft; als Staatsoberhaupt fungierte die CDU-Volkskammerpräsidentin Sabine Bergmann-Pohl.