Präsident der DDR

Das Präsidentenamt der Deutschen Demokratischen Republik gab es von 1949 bis zum Jahr 1960. Grundlage dafür war die Verfassung der DDR vom 7. Oktober 1949 (Abschnitt V). Der „Präsident der Republik“ wurde von Volkskammer und Länderkammer gewählt, also den beiden Kammern des Parlaments. Das Amt war eher repräsentativer Natur. Bei Bedarf vertrat der Präsident der Volkskammer den Präsidenten der Republik.

Präsident der Deutschen Demokratischen Republik
Standarte des Präsidenten
(1955–1960)
Einziger Amtsinhaber
Wilhelm Pieck
vom 11. Oktober 1949 bis 7. September 1960 †
Amtssitz Schloss Schönhausen in Berlin
Amtszeit 4 Jahre (Wiederwahl möglich)
Nachfolgeamt Vorsitzender des Staatsrats
Stellvertreter Präsident der Volkskammer
Schaffung des Amtes 11. Oktober 1949
Auflösung des Amtes 7. September 1960

Einziger Amtsinhaber war Wilhelm Pieck von der SED (seit 11. Oktober 1949, Wiederwahlen 1953 und 1957). Kurz nach seinem Tod am 7. September 1960 wurde die Verfassung geändert. Das Gesetz über die Bildung des Staatsrates vom 12. September 1960 führte anstelle des Präsidenten ein kollektives Staatsoberhaupt ein, nämlich den Staatsrat der DDR. In der letzten, demokratischen Phase der DDR 1989/1990 wurde der Staatsrat abgeschafft; als Staatsoberhaupt fungierte die CDU-Volkskammerpräsidentin Sabine Bergmann-Pohl.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.