Prüfungsausschuss
Mit Prüfungsausschuss bezeichnet man einerseits ein Gremium von Fachleuten, die eine Prüfung (Examen) abnehmen, und andererseits ein Gremium, das von einem übergeordneten Gremium zur Vornahme von Handlungen zur Prüfung von Vorgängen oder Sachverhalten temporär oder permanent eingesetzt wird.
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