Preußisches Judenedikt von 1812

Mit dem Edikt betreffend die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in dem Preußischen Staate vom 11. März 1812 wurden die in Preußen ansässigen Einwohner jüdischen Glaubens auf Antrag preußische Staatsbürger. Es löste das noch von Friedrich II. erlassene Revidierte General-Privileg von 1750 ab und gilt als wichtigster Schritt zur rechtlichen Gleichstellung der Juden in Preußen. Damit wurden die zu diesem Zeitpunkt dort wohnhaften und erwerbstätigen Juden juristisch nicht mehr als Fremde eingestuft und unterschieden sich bürgerrechtlich in weiten Teilen nicht mehr von den übrigen Untertanen. Das Edikt enthielt aber auch zu erfüllende Auflagen und empfindliche Einschränkungen, die in der Folgezeit noch verschärft wurden. Absicht und Ziel der rechtlichen Emanzipation war die vollständige soziale, kulturelle, wirtschaftliche und letztlich religiöse Assimilation der Juden. Das Edikt war nicht in allen Teilen Preußens gültig, so dass kein einheitliches Recht entstand. Es wurde nach mehreren Novellierungen am 23. Juli 1847 durch das Gesetz über die Verhältnisse der Juden ersetzt.

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