Preußisches Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten

Das Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten (Eigenschreibweise: Ministerium der Geistlichen, Unterrichts und Medizinal-Angelegenheiten) entstand aus der vom Dezember 1808 bis November 1817 bestehenden, zum Innenministerium gehörenden Sektion bzw. Abteilung „für den Kultus und öffentlichen Unterricht“.

Die Errichtung als eigenes Ministerium begann Anfang November 1817 mit Punkt III des Erlasses König Friedrich Wilhelms III. an das Staatsministerium:

„Der Minister des Innern giebt das Departement für den Kultus und öffentlichen Unterricht und das damit in Verbindung stehende Medizinalwesen ab. Die Würde und Wichtigkeit der geistlichen und der Erziehungs- und Schulsachen macht es räthlich, diese einem eigenen Minister anzuvertrauen, und Ich ernenne dazu den Staatsminister Freiherrn von Altenstein.“

Zwei Wochen später wurde

„das unbesetzte obere Stockwerk des alten Postgebäudes, Königstraße 6, Ecke Poststraße 1, dem Minister v. Altenstein vorläufig als Geschäftsräume überwiesen“

In offiziellen Adressen wurde die Bezeichnung „Kultusministerium“ nicht verwendet. Es bestand mit wechselnder Bezeichnung und Zuständigkeit bis 1945.

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