Preußisches Staatsministerium

Das Preußische Staatsministerium war von 1808 bis 1850 das dem König von Preußen unterstellte Exekutivorgan mit den Fachministern und ab 1850 bis 1918 das aus den einzelnen Ministern bestehende Gesamtministerium des Staates Preußen. In anderen deutschen Bundesstaaten entsprach ihm die Landesregierung oder der Senat einer Freien Stadt.

Das Preußische Staatsministerium tagte unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten. Die Minister standen einander gleich, der Präsident war primus inter pares. Wenn der König selbst den Vorsitz führte, hieß das Staatsministerium Kronrat. Nach der Verfassung hatte es in den Fällen nach Art. 57 (Einberufung der Kammern zur Erwählung eines Regenten), 58 (Verantwortlichkeit für alle Regierungshandlungen bis zur Vereidigung des Regenten), 63 (Ausnahmezustand) und 111 (kleiner Belagerungszustand) zusammenzutreten und die Regierung zu führen. Ferner war das Staatsministerium oberster Gerichtshof für Dienstvergehen der nicht-richterlichen Beamten.

Vorgänger des Staatsministeriums war das für die Innen- und Finanzverwaltung zuständige Generaldirektorium.

Zu den Ressorts und Ministern siehe auch die Kategorie Landesminister (Preußen).

An der gleichen Adresse befand sich im Hinterhof das Dienstgebäude der General-Lotterie-Direktion.

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