Privatarzt

Ein Privatarzt ist ein Arzt, der nur Privatpatienten und Selbstzahler behandelt.

Der Privatarzt ist im Unterschied zum Vertragsarzt unabhängig von den Vorgaben des Sozialgesetzbuchs. Der Patient wird also unabhängig von den Körperschaften (Gemeinsamer Bundesausschuss (GBA), gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen)) behandelt. Somit besteht – außer in Notfällen – kein Anspruch auf Behandlung für gesetzlich Versicherte. Ein Privatarzt ist beim Regierungspräsidium approbiert und ist Pflichtmitglied in der zuständigen Ärztekammer. Der Privatarzt ist wie alle Ärzte an das Berufsrecht gebunden. Der Privatarzt gehört in Deutschland zu den Freien Berufen, ebenso wie er in Österreich zu den Freien Berufen gehört.

Da in Deutschland etwa 90 % der Bevölkerung gesetzlich versichert sind, hat ein reiner Privatarzt nur einen kleinen Patientenkreis. Die Motivation zu dieser Tätigkeit kann entweder sein, dass er als Vertragsarzt nicht tätig sein darf (z. B. weil er keine Zulassung durch die kassenärztlichen Vereinigungen hat), oder dass er als Vertragsarzt nicht tätig sein möchte, weil mehr Zeit für die Patienten für Gespräche bleibt oder die privatärztlichen Einnahmen höher sind. Letzteres können sich nur Ärzte leisten, die aufgrund ihres Ansehens sehr viele Privatpatienten, auch überregional, gewinnen. Häufiger kommt es vor, dass Vertragsärzte oder angestellte Ärzte zusätzlich auch privatärztlich tätig sind.

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