Privates Baurecht

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den privaten Baubeteiligten. Der Schwerpunkt liegt bei den Beziehungen zwischen demjenigen, der ein Bauwerk in Auftrag gibt (Auftraggeber) (der Begriff Bauherr stammt aus dem öffentlichen Baurecht) und den Beteiligten, welche das Bauwerk planen und ausführen (wie z. B. Architekten, Ingenieure, Bauunternehmen und Handwerker) (Bauvertragsrecht). Zum privaten Baurecht gehört aber auch das private Nachbarrecht.

Im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht geben die gesetzlichen Regelungen nur den Rahmen vor, und es steht den Beteiligten im Rahmen der Privatautonomie frei, durch vertragliche Einigung abweichende Regelungen zu treffen.

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