Privatgebet
Als Privatgebete werden in der Liturgie der heiligen Messe Gebete bezeichnet, die vom zelebrierenden Priester oder Bischof und zum Teil vom Diakon vor, während und nach der heiligen Messe gesprochen werden. Während die Amts- oder Präsidialgebete in der Wir-Form formuliert sind, sind die Privatgebete als Elemente der Sammlung und persönlichen Frömmigkeit meist in der Ich-Form gehalten. Bei der heiligen Messe werden die Privatgebete leise und in gebeugter Haltung rezitiert, die Präsidialgebete hingegen werden laut und aufrecht stehend in Orantenhaltung gesprochen oder sogar gesungen.
In der römisch-fränkischen Liturgie des Mittelalters enthielt die Messliturgie zahlreiche Anlässe für private Gebetselemente, die als „Ausdruck der privaten Andacht“ (Jungmann) oft ins Belieben des einzelnen Priesters gestellt waren. Der Stellenwert der Privatgebete in der heiligen Messe wurde in Folge der Reformation ab dem 16. Jahrhundert gesteigert und gleichzeitig verbindlicher vorgeschrieben, um dem allgemeinen Priestertum aller Getauften der Reformatoren seitens der katholischen Kirche das besondere Priestertum der geweihten Amtsträger entgegenzusetzen. So wurde das Trennende zwischen Priester und Volk betont, der Gedanke einer Teilnahme der Gläubigen am Beten des Priesters war ferngerückt.