pro rata temporis

Mit der lateinischen Wendung pro rata temporis (lat. etwa ‚zeitanteilig‘) ist insbesondere in Recht und Wirtschaft die Verteilung eines Geldbetrages auf Zeitabschnitte entsprechend der Dauer der Zeitabschnitte gemeint. In der Schweiz ist auch die Bezeichnung marchzählige Abrechnung gebräuchlich.

Pro rata bedeutet auch nach Verhältnis; bei Beteiligungen kann dies bedeuten, dass bei ungleichen Anteilen die getätigten Geschäfte im Verhältnis des Anteils aufgeteilt werden. Bei Kaufvorgängen bedeutet dies, dass die Zahlung im Verhältnis der bereits erbrachten Lieferung erfolgt.

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