Protokollarische Rangordnung in Italien
Die protokollarische Rangordnung in Italien wurde 1868 erstmals rechtlich geregelt und nach Ausrufung der Republik tiefgreifend reformiert. 2006 und 2008 erhielt die Rangordnung eine neue rechtliche Grundlage, die eine Einteilung in sieben Kategorien vorsieht. Von Bedeutung ist bei dieser Rangordnung in vielen Fällen, ob ein Amtsträger Funktionen auf nationaler und internationaler oder nur regionaler oder lokaler Ebene hat. Hier können sich Veränderungen der Rangordnung ergeben, auf die jedoch hingewiesen wird.
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