Ambulante psychiatrische Pflege
Ambulante psychiatrische Pflege (im SGB V: Psychiatrische häusliche Krankenpflege) ist ein gemeindeorientiertes psychiatrisches Versorgungsangebot und zählt zu den Leistungen der Krankenversicherung nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Gemäß § 37 SGB V kann sie als Sonderfall der Häuslichen Krankenpflege bei bestimmten psychischen Störungen ärztlich verordnet werden, wobei sie der Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten dienen soll.
Die Ambulante psychiatrische Pflege (APP) ist ein aufsuchendes Angebot. Ziel ist es, dass Menschen mit psychischen Störungen „ein würdiges, eigenständiges Leben in ihrem gewohnten Lebenszusammenhang führen können“. Die Pflege in der eigenen Wohnung soll außerdem das räumliche und personale Umfeld einbeziehen und den Patienten in seinen gewohnten sozialen Bezügen stärken. Dazu erfolgen, in einem am Bedarf der Patienten orientierten Rhythmus zwischen einmal pro Monat und mehrmals täglich, Besuche durch psychiatrische Fachgesundheits- und Krankenpfleger.
Neben dem Aufbau tragfähiger Arbeitsbeziehungen gehören die Feststellung und Dokumentation des Hilfebedarfs, die Bewältigung von Alltagsanforderungen, die Schaffung von Tagesstruktur, die Krankenbeobachtung, Unterstützung der ärztlichen Behandlung, Stärkung der Eigenverantwortlichkeit, Psychoedukation, Krisenerkennung und -Bewältigung sowie der eigenverantwortliche Umgang mit Medikamenten zu den Aufgaben der APP. Sie basiert auf der Freiwilligkeit der Annahme des Angebots durch den Patienten.