Public law (Vereinigte Staaten)
Die Existenz eines eigenständigen Rechtsgebiets public law (englisch Öffentliches Recht) ist im Recht der Vereinigten Staaten seit über 100 Jahren umstritten. Die praktisch einhellige Auffassung gesteht dem Begriff jedenfalls nicht den klassifizierenden Charakter zu, den das öffentliche Recht in den kontinentaleuropäischen Ländern deutsch-französischer Prägung hat.
Es existiert keine eigenständige Gerichtsbarkeit, auf akademischer Ebene ist keine Einteilung des Lehrstoffes in Öffentliches Recht und Privatrecht üblich: in den Indizes des Corpus Juris, des Corpus Juris Secundum, von American Jurisprudence, von American Law Reports und des American Digest findet sich weder public noch private law. Der Ausdruck wird meist zur thematischen Zusammenfassung von Verfassungsrecht und verwaltungsrechtsähnlichen Gebieten (regulations, administrative law) verwandt. Öffentlich-rechtliche Denkweisen finden sich am ehesten im Bereich der Politikwissenschaften.