Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete

Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete, auf dem Weinetikett meist abgekürzt Q. b. A. oder einfach QbA, war bis zum Jahr 2012 eine Qualitätsstufe deutscher Weine - über Tafel- und Landwein und unter der von Prädikatswein verortet. Die Nachfolgebezeichnung im Weingesetz § 3 lautet "Qualitätswein".

Im Gegensatz zu anderen Qualitätsstufen (z. B. beim Tafelwein) müssen hier die Trauben aus einem einzigen der in Deutschland zugelassenen Anbaugebiete und dürfen ausschließlich von zugelassenen Rebsorten der Art Vitis vinifera stammen. Ist die Rebsorte noch im Zulassungsverfahren, so muss die Bezeichnung „aus Versuchsanbau“ auf dem Flaschen-Etikett vermerkt sein.

Die höheren Anforderungen bei solchen Weinen richten sich besonders an den Reifegrad des Leseguts: Das Mostgewicht muss je nach Anbaugebiet und Rebsorte mindestens 50 bis 72 Grad Oechsle aufweisen. So beträgt beispielsweise im deutschen Bundesland Rheinland-Pfalz das Mindestmostgewicht für QbA-Dornfelder 68 ° Oechsle. Eine Anreicherung durch Zucker (nur Fructose oder Glucose) vor der Gärung (Chaptalisation) ist erlaubt. QbA-Weine werden einer analytischen Prüfung unterzogen, die nach organoleptischen, weinrechtlichen und chemischen Kriterien erfolgt, und tragen auf dem Etikett eine amtliche Prüfungsnummer, außerdem müssen sie über einen Gesamtalkoholgehalt von mindestens 9 % bei einem vorhandenen Alkoholgehalt von 7 % verfügen; die Differenz ist der Restzuckergehalt im Wein und bestimmt somit seine Süße.

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