Qualifikationskonflikt
Von einem Qualifikationskonflikt spricht man im internationalen Steuerrecht wenn zwei Staaten, die ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen haben, einen steuerpflichtigen Tatbestand im jeweiligen nationalen Steuerrecht unterschiedlich regeln.
Die Steuerpflicht beurteilt sich nach den nationalen Vorschriften der einzelnen Staaten. Wird dabei sowohl im ersten als auch im zweiten Staat eine Steuerpflicht bejaht, kann es zur sog. Doppelbesteuerung kommen. Um dies zu vermeiden schließen die Staaten untereinander ein Doppelbesteuerungsabkommen ab.
Da das Doppelbesteuerungsabkommen aber keine Steuerpflicht begründet, sondern lediglich die Steuererhebungskompetenz entweder dem einen oder dem anderen Staat zubilligt, kann eine unterschiedliche Beurteilung von steuerpflichtigen Vorgängen zur Anwendung unterschiedlicher Artikel des DBA führen.