Römische Bautechnik

Die technischen und organisatorischen Belange in der römischen Bautechnik im römischen Reich gehen in ihren Wurzeln auf die hellenistischen Erkenntnisse zurück. Der römische Offizier Vitruv beschreibt in seinem Werk De architectura libri decem (22 v. Chr.) die von den Griechen übernommenen Techniken und mathematischen Grundlagen. Auch das Prinzip der Trennung in den planenden (ratiocinatio) und den ausführenden Teil (fabrica) wird beschrieben. Dabei betont er, dass die Ausführung der Arbeiten nur von speziell ausgebildeten Technikern durchgeführt werden kann, während die Konzeption aber für „alle wissenschaftlich Gebildeten“ zugänglich ist. Diese Teilung ist wohl die Grundlage für die heute noch übliche Trennung in Architekt und Baumeister.

Aus dem Jahr 150 n. Chr. ist die erste „Bauordnung“ überliefert. Damals wurden Vorschriften erlassen, die unter anderem die Mindeststärke von Mauern und die zulässige Höhe von Wohngebäuden regelten.

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