Rückführungsabkommen
Ein Rückführungsabkommen, Rückübernahmeabkommen oder Rücknahmeabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Ländern, der die erzwungene Rückkehr ausreisepflichtiger Personen in das Herkunftsland regelt, wenn diese nicht im Besitz eines gültigen Reisepasses oder eines Personalausweises sind. Es regelt sowohl die Identifizierung als auch die Rückübernahme der betreffenden Personen.
Es kann sich auch – wie bei den EU-Rückübernahmeabkommen – um ein Abkommen zwischen einem Staatenverbund und einem anderen Staat handeln.
Von der Rückführung in den Herkunftsstaat ist die Überstellung Asylsuchender in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union im sog. Dublin-Verfahren und die Zurückweisung an der Grenze in einen sicheren Drittstaat zu unterscheiden (§ 18 Abs. 2 AsylG).